Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit

Das Infektionsgeschehen in Deutschland unterscheidet sich regional sehr stark. Flächendeckend ist eine Überlastung der Krankenhäuser aktuell nicht zu befürchten, daher gelten die Corona-Schutzmaßnahmen seit dem 3. April 2022 mit einer Ausnahme nicht mehr bundesweit.

Die einzige Schutzmaßnahme, die auch weiterhin bundesweit gilt, ist die
– Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie im Luftverkehr.

Die Länder können in eigener Zuständigkeit eigene Basis-Maßnahmen beschließen.
Dazu gehören:

– Maskenpflicht im Personennahverkehr
– Masken- und Testpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
– Testpflichten in Schulen und Kindertagesstätten.

Abhängig von der Situation vor Ort sind auch weitreichendere Maßnahmen möglich.
Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung Ihres Bundeslandes und auf den Webseiten der zuständigen Gesundheitsämter.


Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
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